Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Manayro AG, Rohrstrasse 36, 8152 Glattbrugg, Schweiz (CHE-380.320.312)
(nachfolgend Manayro)
1. GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFE
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln abschliessend sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Manayro und gewerblichen Kunden (nachfolgend Kunde) betreffend Registrierung/Shopnutzung sowie Kauf und Lieferung von Waren über den B2B-Onlineshop.
1.2. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen im Sinne von Art. 957 OR.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Manayro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4. «Schriftlich» umfasst auch elektronische Formen (E-Mail, Shop-Bestätigung), soweit nicht durch Gesetz zwingend eine qualifizierte Form vorgeschrieben ist.
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2. REGISTRIERUNG, NUTZERKONTO, SORGFALT
2.1. Der Zugriff auf den Shop setzt die vorgängige Registrierung und aktive Freischaltung durch Manayro voraus (Rahmenvertrag über Shopnutzung). Auf Freischaltung besteht kein Rechtsanspruch.
2.2. Der Kunde gewährleistet, dass die gemachten Angaben vollständig, richtig und aktuell sind und verpflichtet sich, diese bei Änderungen unverzüglich und eigeninitiativ zu aktualisieren.
2.3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen. Alle über das Nutzerkonto vorgenommenen Handlungen gelten als Handlungen des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er für den Missbrauch nicht verantwortlich ist.
2.4. Manayro ist berechtigt, Konten aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug, Missbrauch, Sicherheitsrisiken) jederzeit zu sperren oder zu löschen.
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3. ANGEBOT, BESTELLUNG, VERTRAGSSCHLUSS, DOKUMENTATION
3.1. Sämtliche Produktdarstellungen, Preisangaben und Angaben zur Verfügbarkeit im Shop sind freibleibend und unverbindlich und stellen keine Offerten im Rechtssinn dar.
3.2. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch Manayro zustande, welche durch Bestell-bestätigung per E-Mail oder Shopnachricht erfolgt. Automatisch generierte Empfangs-bestätigungen gelten nicht als Annahme.
3.3. Manayro ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen einer Bestellung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden.
3.4. Inhalt und Umfang der Lieferung ergeben sich abschliessend aus der Bestellbestätigung. Bei offensichtlichen Irrtümern, insbesondere Preis-, Rechen- oder Schreibfehlern, ist Manayro zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.5. Manayro ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Für Teillieferungen können separate Teilrechnungen gestellt werden.
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4. PREISE, NEBENKOSTEN, ANPASSUNGEN
4.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zoll, anderer öffentlicher Abgaben sowie Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2. Nach Vertragsschluss kann Manayro die Preise anpassen, wenn sich Herstellerpreise, Transport- oder Beschaffungskosten wesentlich erhöhen. Manayro wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht für noch nicht ausgelieferte Bestellungen.
4.3. \[Ein Skonto von 2% wird nur bei vollständiger Bezahlung der Rechnung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen gewährt.]
4.4. Manayro ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten.
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5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind insbesondere: \[Rechnung, Vorauskasse und Kreditkarte].
5.2. Der Standard-Zahlungsmodus lautet: 30 Tage netto; Skonto 2% bei Zahlungseingang innerhalb von zehn (10) Kalendertagen.
5.3. Das Mahnwesen wird über Manayro abgewickelt; das Inkasso kann an externe Dritte, ausgelagert werden.
5.4. Der Kunde darf eigene Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen verrechnen.
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6. \[EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Manayro (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
6.2. Der Kunde ermächtigt Manayro ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Kunden eintragen zu lassen.
6.3. Manayro ist berechtigt, bei Nichtzahlung die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und diese auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.]
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7. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG
7.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz an die vom Kunden benannte Lieferadresse durch Manayro oder durch ein von Manayro beauftragtes Transportunternehmen.
7.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (Versendungskauf; Art. 185 Abs. 2 OR).
7.3. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
7.4. Der Kunde ist für das Entladen am Bestimmungsort verantwortlich.
7.5. Bei Annahmeverzug kann Manayro die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern, Ersatz der entstehenden Kosten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
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8. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEOBLIEGENHEIT, GEWÄHRLEISTUNG
8.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich zu rügen; versteckte Mängel spätestens innert fünf (5) Arbeitstagen ab Entdeckung. Arbeitstage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Manayro.
8.2. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet Manayro nach eigener Wahl Nachlieferung oder Gutschrift. Weitere Gewährleistungsrechte, insbesondere Wandelung oder Minderung, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3. Die Einhaltung sämtlicher Handhabungs-, Lager- und Sicherheitshinweise ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche.
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9. HERSTELLERGARANTIE
9.1. Manayro gibt keine eigene Garantie. Etwaige Garantieansprüche bestehen ausschliesslich gemäss den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder dessen autorisierten Servicepartners und sind direkt dort geltend zu machen.
9.2. Manayro tritt gesetzlich zulässige Garantieansprüche gegen den Hersteller an den Kunden ab; der Kunde macht diese direkt beim Hersteller geltend. Manayro unterstützt den Kunden durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.
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10. RÜCKGABEN
\[Rücksendungen von Waren bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Manayro und erfolgen ausschliesslich gemäss den von Manayro festgelegten Rückgabebedingungen. Nicht autorisierte Rücksendungen werden nicht angenommen.]
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11. HAFTUNG
11.1. Manayro haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Manayro verursacht wurden.
11.2. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Folgeschäden, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung von Manayro ist der Höhe nach auf den vom Kunden für die jeweilige Lieferung tatsächlich bezahlten Kaufpreis begrenzt.
11.4. Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird vollumfänglich wegbedungen, soweit rechtlich zulässig.
11.5. Unberührt bleiben zwingende Haftungen (insb. nach PrHG) sowie Haftungen für Personenschäden.
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12. DATENSCHUTZ
12.1. Manayro bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
12.2. Die Datenbearbeitung kann durch sorgfältig ausgewählte externe Dienstleister (nachfolgend Datenverarbeiter) erfolgen. Die jeweils aktuellen Datenverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung von Manayro aufgeführt.
12.3. Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten für Marketing-E-Mails zu; er kann dem jederzeit durch schriftliche Mitteilung widersprechen (Opting-out).
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13. KÜNDIGUNG & SPERRUNG
13.1. Manayro ist berechtigt, den Rahmenvertrag über die Shopnutzung sowie das zugehörige Nutzerkonto jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits entstandene Ansprüche (insbesondere Zahlungsansprüche) bleiben unberührt.
13.2. Manayro kann den Zugriff des Kunden ganz oder teilweise sperren, insbesondere bei (i) Zahlungsverzug, (ii) Sicherheitsrisiken, (iii) Verdacht des Missbrauchs oder (iv) sonstigen schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB. Soweit zumutbar, erfolgt vor einer Sperrung eine schriftliche Abmahnung mit kurzer Nachfrist; in gravierenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung von Systemen, Export-/Sanktionsverstössen oder Verletzungen von Immaterialgüterrechten) ist eine sofortige Sperrung zulässig.
13.3. Verletzt der Kunde schuldhaft (vorsätzlich oder grobfahrlässig) wesentliche Pflichten aus diesen AGB, ist Manayro berechtigt, neben weiteren Rechtsbehelfen eine Vertragsstrafe zu verlangen; ein Schadensnachweis ist nicht erforderlich (Art. 160 OR). Als wesentliche Pflichten gelten insbesondere:
(a) die unbefugte Weitergabe oder Nutzung von Zugangsdaten;
(b) die Umgehung, Manipulation oder sonstige Beeinträchtigung technischer Schutz- oder Zugriffssysteme des Shops;
(c) die rechts- oder vertragswidrige Nutzung des Shops (insb. unzulässiges Scraping/Crawling, Störung oder Überlastung der Systeme);
(d) Verstösse gegen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften gemäss Ziffer 16;
(e) Verletzungen von Marken-, Urheber-, Datenbank- oder sonstigen Immaterialgüterrechten gemäss Ziffer 17;
(f) wiederholte, trotz Abmahnung fortgesetzte unautorisierte Rücksendungen in erheblichem Umfang entgegen Ziffer 10.
13.4. Die Vertragsstrafe beträgt pro Verstoss CHF 2’500; bei fortdauernden Verstössen zusätzlich CHF 500 für jeden weiteren Kalendertag bis zur vollständigen Beseitigung des Verstosses. Bei Verstössen nach lit. (d) oder (e) beträgt die Vertragsstrafe pro Verstoss CHF 10’000.
13.5. Die Bezahlung der Vertragsstrafe lässt die Geltendmachung weiterer Schäden unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruch angerechnet (Art. 161 OR). Vertragsstrafen können für mehrere selbständige Verstösse kumulativ geltend gemacht werden.
13.6. Manayro behält sich ausdrücklich vor, neben der Vertragsstrafe die Erfüllung der verletzten Pflicht zu verlangen (Art. 160 Abs. 1 OR).
13.7. Die Vertragsstrafe ist mit schriftlicher Geltendmachung sofort fällig und kann von Manayro mit fälligen Gegenforderungen des Kunden verrechnet werden.
13.8. Vorbehalten bleibt die gerichtliche Herabsetzung einer offensichtlich übermässigen Vertragsstrafe gemäss Art. 163 Abs. 3 OR.
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14. HÖHERE GEWALT (FORCE MAJEURE)
14.1. Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (z.B. Naturereignisse, Pandemie, Streik, Lieferkettenstörungen) gelten als höhere Gewalt.
14.2. Während der Dauer der höheren Gewalt ruhen die Leistungspflichten beider Parteien. Dauert die Störung länger als sechzig (60) Kalendertage, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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15. SUBUNTERNEHMEN
Manayro ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Subunternehmer, insbesondere Logistik- und IT-Dienstleister, beizuziehen.
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16. EXPORTKONTROLLE & SANKTIONEN
Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften strikt einzuhalten. Bei Verstössen ist Manayro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
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17. GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Rechte an Marken, Designs, Texten, Bildern, Daten sowie an der Shop-Software verbleiben ausschliesslich bei Manayro oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält keinerlei Rechte hieran, ausser es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
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18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18.1. Diese AGB unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
18.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschliesslich der Sitz von Manayro, wobei Manayro berechtigt ist, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
18.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
